Das Omnibus-I-Paket: Massive Entlastung oder riskante Ruhepause?
Wie Interim Manager jetzt Ihren Wettbewerbsvorteil und die Audit-Readiness sichern
Mit dem Omnibus-I-Paket reagiert die EU auf den wachsenden Druck der Wirtschaft und schafft punktuelle Erleichterungen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Trotzdem sollten auch Unternehmen, die von der Berichtspflicht ausgenommen sind, nicht unvorbereitet bleiben. Die Anforderungen an Transparenz und Nachhaltigkeit entwickeln sich stetig weiter, sodass diese Themen langfristig immer mehr an Bedeutung gewinnen werden. Um auf mögliche zukünftige Verpflichtungen vorbereitet zu sein oder auch um freiwillig nachhaltige Standards festzulegen, können Unternehmen auf erfahrene Interim Manager zurückgreifen. Carolina Thomys, Senior Consultant im Bereich Interim Management bei Robert Walters, erklärt, wie diese gezielt bei der Implementierung von Prozessen und Strukturen unterstützen können, auch ohne direkte gesetzliche Verpflichtung. So sichern sich Unternehmen einen Wettbewerbsvorteil und positionieren sich nachhaltig für die Zukunft.
Das Omnibus-I-Paket: Was CFOs jetzt wissen müssen
Das Omnibus-I-Paket ist ein EU-Gesetzespaket, das darauf abzielt, die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung und die Einhaltung von Lieferkettensorgfaltspflichten für Unternehmen zu vereinfachen und zu entlasten. Es bündelt gezielte Änderungen an mehreren zentralen EU-Richtlinien.
Ziel ist es, Bürokratie abzubauen und Schwellenwerte für Berichtspflichten anzuheben. Durch die Anhebung der Schwellenwerte fallen deutlich weniger Unternehmen unter die unmittelbare Pflicht. Zudem wurden die Datenpunkte innerhalb der ESRS (European Sustainability Reporting Standards) um rund 60 % reduziert. Inhaltlich umfasst der Bericht weiterhin Strategie, Geschäftsmodell, Governance, doppelte Wesentlichkeit sowie Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen inklusive Wertschöpfungskette. Die Berichterstattung erfolgt weiterhin im Lagebericht und unterliegt einer externen Prüfung, wobei sich der Zeitpunkt des Prüfstarts für viele Unternehmen verschiebt. Insgesamt wird der Detailgrad reduziert und die Berichterstattung entlastet.
Durch Interim Management Haftungs- und Reputationsrisiken minimieren
Für Unternehmen, die auch künftig unter die Berichtspflicht fallen, empfiehlt Carolina Thomys eine intensive Befassung mit den neuen ESRS. Diese werden zwar voraussichtlich erst Mitte 2026 von der EU offiziell verabschiedet und in Kraft gesetzt, bis dahin sollten Unternehmen allerdings keineswegs untätig bleiben. „Eine frühzeitige Vorbereitung ermöglicht es, Berichtsprozesse ohne Zeitdruck aufzubauen und im Rahmen eines Testberichts für das Geschäftsjahr 2026 zu pilotieren“, erklärt Thomys. Als Grundlage dient die doppelte Wesentlichkeitsanalyse, die aktualisiert oder erstmals durchgeführt werden sollte. Eine regelmäßige Abstimmung mit dem Prüfer stellt hierbei nicht nur regulatorische Compliance sicher, sondern schafft auch Raum für strategische Erkenntnisse zur Entwicklung zielgerichteter Maßnahmen. Freiwilliges ESG-Reporting wird damit zu einem entscheidenden Wettbewerbsfaktor, unabhängig von gesetzlichen Vorgaben:
Optimierung der Kapitalkosten: Banken integrieren ESG-Ratings zunehmend in ihre Risikobewertung. Transparenz führt hier direkt zu besseren Zinskonditionen.
Sicherung der Lieferkette: Große Konzerne müssen ihre Lieferketten gemäß CSDDD screenen. Wer als Zulieferer proaktiv ESG-Daten liefert, festigt seine Position als „Preferred Partner“.
Efficiency First: Interim-Experten setzen schlanke Berichtsprozesse auf, statt intern Ressourcen langfristig zu binden.
Carolina Thomys betont: „Eine freiwillige Auseinandersetzung mit Nachhaltigkeitsthemen stärkt nicht nur die interne Steuerungsfähigkeit und Risikotransparenz, sondern erhöht auch die Attraktivität gegenüber Stakeholdern wie Investoren, Geschäftspartnern und Fachkräften.“
Für die freiwillige Berichterstattung empfiehlt sich die Anwendung des weniger umfangreicheren und speziell auf kleinere Unternehmen zugeschnittenen VSME, der von der EFRAG entwickelt und im Juli 2025 als Empfehlung durch die EU-Kommission veröffentlicht wurde. „Ein pragmatischer Weg, um Transparenz und Datenqualität zu stärken, auch ohne gesetzliche Berichtspflicht“, so Thomys.
Wie sich kleine, (noch) nicht berichtspflichtige Unternehmen vorbereiten können
Interim Manager bieten gezielte Unterstützung bei der Vorbereitung auf ESG-Anforderungen. Dazu gehört der Aufbau eines schlanken Nachhaltigkeitsdatenhaushalts, der relevante Kennzahlen wie Energieverbrauch, Emissionen, Mitarbeiterdaten und Lieferantenrisiken erfasst – auch nach vereinfachten Standards für KMU. Sie führen pragmatische Wesentlichkeitsanalysen durch, um herauszufinden, welche Themen für künftige Berichtspflichten relevant wären, und entwickeln anschlussfähige ESG-Grundlagen wie eine klare ESG-Story, Policies (z. B. Code of Conduct oder Lieferantenkodex) sowie Strategien für Großkunden und Banken. Ein freiwilliger Kurzbericht, etwa nach dem VSME-Standard, dient als Testlauf zur Erprobung von Prozessen und Rollen.
Für CFOs ist dabei das Profil des Interim Managers entscheidend, Thomys schlägt deshalb vor: „Für CSRDBerichterstattung und AuditBegleitung ist ein kombiniertes Interim-Profil am sinnvollsten: ein Interim Sustainability/ESG-Reporting-Manager mit enger Einbindung eines prüfungserfahrenen Finance/AssuranceProfils.“
Kernprofil für CSRD-Reporting
Ein ESG/Sustainability-Reporting-Manager, der ESRS-Struktur, doppelte Wesentlichkeit, Datenerhebung und Aufbau eines prüfsicheren Prozesses beherrscht, ist das zentrale Profil für die inhaltliche CSRDBerichterstattung.
Dieses Profil übernimmt typischerweise: Steuerung der Wesentlichkeitsanalyse, Koordination der Datensammlung, Aufsetzen des Berichtaufbaus und Abstimmung mit Fachbereichen.
Ergänzungsprofil für Auditbegleitung
Für die Begleitung der Prüfung ist ein Profil mit Abschlussprüfungs- bzw. Assurance-Erfahrung ideal, zum Beispiel ein ehemaliger Wirtschaftsprüfer oder auditnaher Finance-Experte mit ESG-Schwerpunkt.
Dieses Profil übersetzt Prüfungsanforderungen (Limited/Reasonable Assurance), bereitet Nachweise vor, organisiert „Audit Readiness“ und dient als Sparringspartner für den Wirtschaftsprüfer während des gesamten Implementierungs- und Prüfprozesses.
Praktische Kombination im Interim-Setup
In der Praxis wird häufig ein Interim-ESG-Reporting-Manager als „Owner“ des CSRD-Projekts eingesetzt und punktuell durch ein auditerfahrenes Profil für Prüffragen, Kontrollsysteme und Dokumentation ergänzt.
„Diese Kombination stellt sicher, dass der Bericht sowohl fachlich konform als auch prüfungssicher und effizient auditierbar ist, ohne dass dauerhaft interne Spezialisten in voller Tiefe aufgebaut werden müssen“, so Thomys.
Sie benötigen Unterstützung bei der Suche nach einem erfahrenen Interim Manager?
Kontaktieren Sie unsere erfahrenen Berater oder finden Sie weitere Informationen zu unseren Services im Bereich Interim Management.
Erhalten Sie exklusive Einblicke in Interim Management Trends, Tagessätze und gefragte Rollen über unser Interim Management Tool.
Carolina Thomys
Senior Consultant | Interim ManagementTelefon: +49 211 30 180 016
Ähnliche Artikel
Alle anzeigenSAP hat angekündigt, die Mainstream-Wartung für die Business Suite 7, einschließlich SAP ERP/ECC 6.0, bis Ende 2027 einzustellen. Danach stehen nur noch teurere Übergangslösungen bis 2030 zur Verfügung. Im Gegensatz dazu ist die Wartung für S/4HANA bis mindestens 2040 zugesichert, was Unternehmen ei
WeiterlesenInterim Manager bieten die ideale Unterstützung bei der Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie Bis zum 7. Juni 2026 muss die EU-Entgelttransparenzrichtlinie (EU 2023/970) in nationales Recht überführt werden, ein Meilenstein für mehr Lohngerechtigkeit und Transparenz. Doch mit den neuen Vorga
WeiterlesenDer Jahresabschluss ist für CFOs und Finanzdirektoren eine der anspruchsvollsten Phasen des Geschäftsjahres. Neben der fachlichen Präzision erfordert er ein reibungsloses Prozessmanagement, um den steigenden regulatorischen Anforderungen und engen Fristen gerecht zu werden. Doch interne Schwachstell
Weiterlesen