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EU-Entgelttransparenzrichtlinie

Erfüllen Sie die Anforderungen der EU-Entgelttransparenzrichtlinie mit einem datengestützten Modell, das Klarheit und Transparenz in Ihre Gehaltsstrategie bringt. Die Richtlinie muss bis zum 7. Juni 2026 in nationales Recht der EU-Mitgliedstaaten umgesetzt werden.

Schaffen Sie die Basis für die Einhaltung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie

Unternehmen sollten bereits jetzt mit den Vorbereitungen beginnen:

  • Bereiten Sie Ihre Gehaltsdaten vor: Sie müssen künftig detaillierte Gehaltsinformationen sammeln und melden. Dazu gehören Unterschiede zwischen Männern und Frauen, verschiedenen Berufsbezeichnungen und verschiedenen Standorten.
  • Gestalten Sie Ihre Gehaltsstruktur einheitlich: Ihre Stellenanzeigen, internen Gehaltsklassen und Marktstandards sollten miteinander übereinstimmen.
  • Verwenden Sie faire Klassifizierungen: Die Gehaltsstufen müssen sich am tatsächlichen Wert der Stelle orientieren – nicht an alten Berufsbezeichnungen oder persönlichen Verhandlungen. Gehaltsentscheidungen müssen für alle fair sein, unabhängig von ihrem Geschlecht.

Unsere Erfolgsquote

  • 100+

    Kunden, die unsere Beratungsdienste in Anspruch genommen haben

  • 50+

    analysierte Datenquellen zur Gewinnung von Insights

  • 400+

    Unternehmen, die bei Personalentscheidungen auf unsere Dienstleistungen vertrauen

  • 40

    Jahre in denen wir weltweite Talentlösungen anbieten

Sprechen Sie mit unseren Experten

Phill Brown

Phill Brown

Globaler Leiter Marktforschung

Phill verfügt über 25 Jahre Erfahrung in den Bereichen Personalbeschaffung und Talentmanagement. Er arbeitet daran, Organisationen mithilfe von Daten, Analysen und Erkenntnissen dabei zu unterstützen, eine effektivere Personalbeschaffung und Talentbindung zu erreichen.

Daniel Campbell

Daniel Campbell

Engagement Manager, Talent Advisory

Daniel ist der Engagement Manager für das Talent Advisory Team von Robert Walters. Er unterstützt unsere Kunden dabei, ihre aktuellen und zukünftigen Talentstrategien mithilfe einer Reihe preisgekrönter Beratungslösungen zu gestalten.

Kontaktieren Sie uns, wenn Sie Unterstützung bei der Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie benötigen

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FAQs

  • Was ist die EU-Entgelttransparenzrichtlinie?

    Die EU-Entgeltrichtlinie zielt darauf ab, gleiches Gehalt für gleiche Arbeit oder gleichwertige Arbeit für alle Männer und Frauen in den EU-Mitgliedstaaten durchzusetzen. Dies gilt für Teilzeitbeschäftigte, Arbeitnehmer mit befristeten Verträgen und Arbeitnehmer mit unbefristeten Arbeitsverträgen, einschließlich Führungskräften. Am 7. Juni 2026 tritt die Richtlinie in Kraft, sodass Unternehmen noch einige Monate Zeit haben, sich vorzubereiten und sicherzustellen, dass ihre Gehaltsstrategie den allgemeinen Richtlinien entspricht.
  • Welche Unternehmen müssen die EU-Entgelttransparenzrichtlinie einhalten?

    Die Pflichten der Arbeitgeber variieren je nach Größe des Unternehmens. Allerdings müssen alle Arbeitgeber innerhalb der EU und Unternehmen mit Niederlassungen in der EU die Richtlinie einhalten. Größere Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten sind bereits ab Juni 2027 verpflichtet, ihre Berichte zum geschlechtsspezifischen Lohngefälle jährlich an die für die Veröffentlichung der Daten zuständige Behörde zu übermitteln.

    Je nach Unternehmensgröße tritt die Berichtspflicht zwischen Juni 2027 und Juni 2031 auf jährlicher oder dreijährlicher Basis in Kraft. Obwohl Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten nach den allgemeinen Richtlinien noch nicht zur Berichterstattung verpflichtet sind, könnten die EU-Mitgliedstaaten eine Berichtspflicht für Unternehmen jeder Größe einführen, wenn dies in nationales Recht umgesetzt wird.

  • Welche Rechte haben Arbeitnehmer gemäß der EU-Entgelttransparenzrichtlinie?

    Arbeitgeber sind verpflichtet, Bewerbern klare Informationen über die Gehaltsspanne für die jeweilige Stelle mitzuteilen. Derzeit sieht die Richtlinie vor, dass die Informationen so bereitgestellt werden müssen, dass eine fundierte und transparente Verhandlung über das Gehalt gewährleistet ist. Darüber hinaus können Arbeitnehmer Informationen über ihr individuelles Gehalt und das durchschnittliche Gehaltsniveau innerhalb des Unternehmens für Arbeitnehmer, die die gleiche oder eine gleichwertige Tätigkeit ausüben, anfordern. Außerdem sind Gehaltsgeheimnisklauseln unzulässig, was bedeutet, dass Arbeitsvertragsbedingungen, die Arbeitnehmern die Offenlegung von Informationen über ihr Gehalt untersagen, nicht zulässig sind.