Die unten dargelegten Geschäftsbedingungen gelten für die Teilnahme und Durchführung des Empfehlungsprogramms der ROBERT WALTERS GERMANY GmbH mit Firmensitz in der Fürstenwall 172, 40217 Düsseldorf („Robert Walters Germany“).
Teilnahmevoraussetzungen
1. Das Robert Walters Germany Empfehlungsprogramm gilt nur für Personen, die als Bewerber bei Robert Walters Germany in Deutschland registriert sind und in Deutschland leben ("Empfehler").
2. Für die Teilnahme an diesem Empfehlungsprogramm empfiehlt der Empfehler Robert Walters Germany einen neuen Bewerber, der eine unbefristete Festanstellung oder ein Interim Management Projekt (d.h. als selbstständiger Dienstleister) in Deutschland annehmen möchte und hierzu auch berechtigt ist („Empfohlener“). Bei dem im Rahmen dieses Programms Empfohlenen kann es sich um einen Freund, Verwandten oder Bekannten handeln. Der Empfohlene darf Robert Walters Germany nicht bereits bekannt oder bei Robert Walters Germany registriert sein und muss daher ein neuer Kandidat sein.
3. Robert Walters Germany ist nicht verpflichtet einen empfohlenen Kandidaten zu vermitteln und behält sich vor, einen empfohlenen Kandidaten ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
4. Festangestellte, befristete Angestellte, Leiharbeitnehmer oder Dienstleister, die für Robert Walters Germany oder ein Unternehmen der Robert Walters Unternehmensgruppe (Robert Walters plc.) tätig sind, sind nicht berechtigt als Empfehler an dem Empfehlungsprogramm teilzunehmen.
5. Eigenempfehlungen, die Empfehlung eines Kollegen des Empfehlers (d. h. aus demselben Unternehmen) sowie die Empfehlung in das eigene oder mit dem eigenen Unternehmen verbundene Unternehmen ist unzulässig.
6. Als Empfehler ausgeschlossen sind zudem Personen und Mitarbeiter von Unternehmen, die Kooperationspartner von Robert Walters Germany sind. Auch leitende Angestellte sowie Geschäftsführer von Unternehmen mit denen Robert Walters Germany in einer Geschäftsbeziehung steht oder sich eine solche anbahnt sind von diesem Empfehlungsprogramm ausgeschlossen.
Empfehlungsgeschenk
7. Der Empfehler erhält als Empfehlungsgeschenk einen Wunschgutschein (www.wunschgutschein.de) im Wert von EUR 500,00, falls eine empfohlene Person in eine Festanstellung oder ein Interim Management Projekt durch Robert Walters Germany vermittelt wird.
8. Bei einer Direktvermittlungen in eine Festanstellung wird das Empfehlungsgeschenk nur ausgegeben, wenn die empfohlene Person die Stelle angetreten und mindestens sechs Monate bei dem neuen Arbeitgeber gearbeitet hat. Bei Interim Management Projekten wird das Empfehlungsgeschenk nur ausgegeben, wenn das Interim Management Projekt mindestens 120 Projekttage lief und abgerechnet wurde. Der Klarheit halber weisen wir darauf hin, dass kein Empfehlungsgeschenk ausgegeben wird, wenn die empfohlene Person in befristeter Anstellung oder mit einem Leihvertrag (Arbeitnehmerüberlassung) durch Robert Walters Germany in Deutschland arbeitet oder außerhalb von Deutschland eingestellt wird.
9. Das Empfehlungsgeschenk wird nicht bar ausgezahlt und auch nicht per Banküberweisung zur Verfügung gestellt.
10. Sofern zutreffend, ist der Empfehler für die Zahlung jeglicher Steuern bezüglich des Empfehlungsgeschenks zuständig.
11. Der Empfehler ist für die etwaige Mitteilung oder Freigabe des erhaltenen Empfehlungsgeschenks bei einer möglichen unternehmensinternen Freigabe- oder Compliance-Abteilung seines Arbeitgebers selbst verantwortlich.
Ausschlüsse
12. Sollte Robert Walters Germany (aus beliebigen Gründen) nicht in der Lage sein, das angegebene Empfehlungsgeschenk zu beschaffen, so erhalten Sie für die Empfehlung ein Ersatzgeschenk mit entsprechendem Wert, das auch den gleichen Geschäftsbedingungen unterliegt.
13. Der Empfehler erhält das Empfehlungsgeschenk nicht nach diesen Teilnahmebedingungen, falls die empfohlene Person zum Zeitpunkt der Empfehlung bereits in der Datenbank von Robert Walters Germany angelegt ist oder Robert Walters Germany die Kontaktdaten der empfohlenen Person bereits erhalten, sie aber noch nicht in die Datenbank eingetragen hat. Die Bewerber können nur einmalig an Robert Walters Germany empfohlen werden. Sollte ein Bewerber von mehr als einer Referenzperson an Robert Walters Germany empfohlen und vermittelt werden, so ist nur die erste Person, die den Bewerber für Robert Walters Germany vermittelt (mit Genehmigung der empfohlenen Person), berechtigt, ein Empfehlungsgeschenk unter diesem Programm zu erhalten.
14. Die empfohlene Person muss informiert sein und ihre Einwilligung bezüglich der Übergabe ihrer Kontaktdaten an Robert Walters Germany unter diesem Programm vor der Empfehlung erteilt haben. Der Empfehler ist hierfür verantwortlich unter Beachtung der deutschen und europäischen Datenschutzgesetzgebung. Der Empfehler entschädigt Robert Walters Germany für jeglichen Verlust und Anspruch, der sich aus dem Versäumnis der Abgabe dieser Einwilligung seitens des Empfehlers ergibt.
15. Der Empfehler hat sich an seinen Robert Walters Germany-Berater zu wenden, um das Vermittlungsgeschenk einzufordern.
16. Der Empfehler stimmt zu, dass Robert Walters Germany nicht für Verluste oder Ansprüche haftet, die sich aus der Übergabe oder Nutzung des Empfehlungsgeschenks ergeben und der Empfehler verwendet das Empfehlungsgeschenk nur auf eigene Gefahr.
17. Robert Walters Germany behält sich das Recht vor, alle oder einen Teil der Bedingungen des Robert Walters Germany Empfehlungsprogramms jederzeit ohne Ankündigung zu ändern oder das Programm ausgleichslos einzustellen und zu beenden.
18. Im Falle von Streitigkeiten in Bezug auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Regeln dieses Programms, die Durchführung, Ergebnisse und alle anderen Angelegenheiten bezüglich des Programms ist die Entscheidung von Robert Walters Germany endgültig und bedarf keines Briefwechsels und keiner Absprache.
19. Robert Walters Germany übernimmt keine Haftung für Steuerpflichten oder Gebühren, die sich aus der Bereitstellung des Geschenks für den Empfehler ergeben. Der Empfehler ist bei Erhalt des Empfehlungsprogramm alleine für seine Steuerpflichten verantwortlich.
20. Wunschgutschein GmbH ist weder an dieser Aktion beteiligt noch hat sie diese in Auftrag gegeben.
21. Robert Walters Germany behält sich zudem das Recht vor, im Einzelfall und nach Prüfung das Empfehlungsgeschenk nicht herauszugeben, falls der Verdacht einer Interessenskollision, einem Missbrauch, einem Verstoß gegen Compliance-Vorgaben oder gegen gesetzliche Regelungen vorliegt. Bei solchem Verdacht können Empfehler vom Empfehlungsprogramm und der damit verbundenen Ausschüttung ausgeschlossen werden. Ausgeschlossen werden auch Personen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen oder unwahre persönliche Angaben machen. In solchen Fällen behält sich Robert Walters Germany zudem vor, das Empfehlungsgeschenk oder einen entsprechenden Gegenwert in Geld zurückzuverlangen sowie etwaige weitere Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
22. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und alle nicht-vertraglichen Verpflichtungen, die sich aus oder in Verbindung mit diesen ergeben, unterliegen der deutschen Gesetzgebung und die Beteiligten unterstehen der ausschließlichen Zuständigkeit der deutschen Gerichte.